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Finanzielle Leistungen

Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

Ziel der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ist die dauerhafte Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter / gleichgestellter Arbeitnehmer durch gezielte Hilfen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Städte Ratingen und Velbert haben eigene Fürsorgestellen.

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst folgende Bereiche:

1. Leistungen an schwerbehinderte Arbeitnehmer

Schwerbehinderte / gleichgestellte Arbeitnehmer haben die Möglichkeit zur Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, folgende Leistungen zu beantragen:

Technische Arbeitshilfen
Für die Beschaffung technischer Arbeitshilfen, Ihre Wartung, Instandsetzung und die Ausbildung des Arbeitnehmers im Gebrauch dieser Arbeitshilfen, können die Kosten bis zur vollen Höhe übernommen werden. Gleiches gilt für die Ersatzbeschaffung und die Beschaffung zur Anpassung an die technische Weiterentwicklung.

Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
Arbeitnehmer können Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes nach Maßgabe der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung vom 28.09.1987 erhalten. Hierzu zählen insbesondere Zuschüsse oder Darlehen für:
- die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges
- eine behinderungsbedingt notwendige Zusatzausstattung
- die Erlangung einer Fahrerlaubnis

Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhalt einer behindertengerechten Wohnung
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, folgende Leistungen zu beantragen:
- Darlehen zur Beschaffung von behindertengerechtem Wohnraum
- Zuschüsse zur Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an die besonderen behinderungsbedingten Bedürfnisse
- Zuschüsse zum Umzug in eine behindertengerechte oder erheblich verkehrsgünstiger gelegene Wohnung.

Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen können schwerbehinderte Menschen Leistungen zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen Existenz erhalten. Die Leistungen werden als Darlehen oder als Zinszuschuss gewährt.

2. Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber

Arbeitgeber können zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten/gleichgestellten Arbeitnehmern folgende Leistungen beantragen:

Leistungen zur behindertengerechten Einrichtung und Ausgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Arbeitgeber können Darlehen oder Zuschüsse für folgende Maßnahmen erhalten:
- Behindertengerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten
- Behindertengerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Sonstige Maßnahmen durch die eine möglichst dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ermöglicht wird.

Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
Arbeitgeber können Zuschüsse zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen erhalten, die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers verbunden sind, der nach Art und Schwere seiner Behinderung im Arbeits- und Berufsleben besonders betroffen ist, vor Allem, wenn ohne diese Leistungen das Beschäftigungsverhältnis gefährdet würde.

Diese Leistung kann z.B. gewährt werden, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer einer besonderen Betreuung oder Anleitung bedarf.

3. Allgemeine Beratung in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechtes

Das Beratungsangebot richtet sich an Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebs-, Personalräte und Vertrauensleute der Schwerbehinderten. Auf Wunsch oder bei Bedarf erfolgt die Beratung "vor Ort" im Betrieb. Zur Unterstützung stehen spezielle Dienste zur Verfügung (Technischer Beratungsdienst und verschiedene Berufsbegleitende Dienste für Menschen mit speziellen Behinderungen).

Ansprechpartner/innen:

Kreisverwaltung Mettmann
Sozialamt
Düsseldorfer Straße 47
Verwaltungsgebäude 4
D-40822 Mettmann

Frau Ex
Fürsorgestelle für Schwerbehinderte
Telefon: 02104_99_2364
FAX: 02104_99_5187
E-Mail: Bettina.Ex@Kreis-Mettmann.de
Raum: 4.321

Herr Leidinger
Fürsorgestelle für Schwerbehinderte
Telefon: 02104_99_2365
FAX:02104_99_5187
E-Mail: Matthias.Leidinger@Kreis-Mettmann.de
Raum:4.322

Herr Schäfers
Fürsorgestelle für Schwerbehinderte
Sachgebietsleitung

Telefon: 02104_99_2367
FAX: 02104_99_5187
E-Mail: Werner.Schaefers@Kreis-Mettmann.de
Raum: 4.331